zuerst mal vorne weg falls mein Beitrag hier unpässlich bitte ich die admins um verschiebung.
So jetzt zum eigentlichen :
Ich betreibe schon seit über einem halben jahr regelmässig eine Osmose Anlage. Die anlage hängt bei mir im Bad (Dachgeschoss) und ist dort an die gleiche Wasserleitung wie die Waschmaschine angeschlossen.
Ich hab extra aus Sicherheitsgründen eine Schlauchabplatzsicherung (vom Baumarkt) und ein Magnetventil das auf feuchtigkeit an einem (mobilen) Sensor anschlägt und somit die Wasserzufur abschliesst.
Gestern Abend war bei uns Stadtfestle, und es musste alles bissl schnell gehn und wie soll es sein ich hab das erste mal vergessen den Sensor in den auffang Behälter zu hängen. Also sprich : Wir sind um 18Uhr los und um 0:30 fiel mir ein das ich den sensor vergessen habe
Diese Literzahl hat schon ausgereicht das meine Nachbarin (die wie ich in Miete lebt) wasser an der Decke bzw am Boden hat.
In meiner HP steht"Gewässerschädenhaftplicht für WHG-Restrisiko inkl. Kleingebindebis 1000l"
"Mietsachschäden bis ... 1.000.000 Euro"
Greifen diese Punkte????
Bin übrigens über die Hans*Merku* versichert die im April mit ihrer HP bei Finanztest mit gut abgeschnitten hat was auch immer das Heissen mag.
Bitte nicht wegen schreibfehlern schimpfen bin bissl durch den wind.
Würde mich sehr freuen wenn Ihr mir helfen könnt.




