Mr. D. Gerling,
da liegst Du völlig daneben. Ein erfolgreicher RA wirst Du nicht mehr. Ich habe selbst erfolgreich geklagt. Egal wie Du es nennst, man kann sich sehrwohl dagegen wehren.
Hier mal die rechtlichen Begiffe und Darstellungen. Die kann man u.a. sehr gut bei Wikipedia nachlesen.
[Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (A) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass diese nicht „erweislich wahr“ ist. Ist die Tatsachenbehauptung unwahr und weiß dies der Täter der vermeintlichen Üblen Nachrede, so handelt es sich stattdessen um eine Verleumdung nach § 187 StGB.]
Nenn es wie Du willst, im StGB steht unter § 186:
[„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“]
Unser Forum ist öffentlich. Deshalb können wir hier nicht machen was wir wollen. Kannst Du nicht beweisen was Du behauptest, dann kann das sehr unangenehm werden.
Es ist o.k. wenn ich hier schreibe, "vom Händler Stendtker kaufe ich nichts mehr. Mir gefällt die Qualität dort nicht." Nicht o.k. ist es wenn ich schreibe: "Stendtker liefert schlechte Qualität aus." Das muß ich dann auch beweisen. Egal wer mir was gesagt hat.

