Diskuszucht Erlaubnisplichtig???

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Diskuszucht Erlaubnisplichtig???

Beitragvon Jörg-Schauenburg » 13. Jul 2010 02:20

Hallo,

ich habe erzählt bekommen (und auch im Internet nach Auszügen des Tierschutzgesetzes selbst so verstanden) das jeder der Wirbeltiere züchtet oder handelt (zwar stand gewerbsmäßig, aber das ist ja gegeben sobald ich Geld für die Tiere nehme) eine Sondergenehmigung braucht. Stimmt das so??

Oder darf ich meine Hobbydiskuszucht die ich gerade aufbaue weiterhin betreiben und die Nachkommen auch verkaufen? Und falls ich dch so eine genehmigung benötige, woher bekomme ich Sie?

LiebeGrüße
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Re: Diskuszucht Erlaubnisplichtig???

Beitragvon -gerald- » 13. Jul 2010 07:58

Hallo,

also es gibt 2 Sachen, einmal das Gewerbe und den §11 Schein.

Die Frage ist also ab wann ist es gewerbsmäßiger Handel den Du betreibst.
Und da gibt es Grauräume.
Solltest Du gewerbsmäßgien Handel betreiben und ein Gewerbe anmelden wollen,
dann ist der §11 Sachkundenachweis auch Pflicht.

Gewerbsmäßiger Handel zeichnet sich durch eine gewisse Regelmäßigkeit aus.
(Hier ist die Frage wieviele Fische darf man verkaufen bzw. wenn jemand hobbymässig Pferde züchtet,
wieviele Pferde darf der dann verkaufen ?)
Weiters liegt dem gewerbsmässigen Handel eine Gewinnerzielungsabsicht zugrunde.

Ich bin juristisch nicht bewandert, aber ich hoffe das gibt Dir mal einen groben Überblick.

Gruß,

Gerald
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Re: Diskuszucht Erlaubnisplichtig???

Beitragvon carlbalke » 13. Jul 2010 08:02

Hallo Jörg?

eine gewerbsmäßige Zucht braucht bei Wirbeltieren die Genehmigung des Veterinäramtes.
Gewerbsmäßig betreibt man dies z. B. wenn man regelmäßig züchtet, Gewinn erzielt, Werbebanner hat oder eine Homepage betreibt!!

Gruß Götz
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Re: Diskuszucht Erlaubnisplichtig???

Beitragvon Alexander N » 13. Jul 2010 09:27

Hallo

ich weiss das es vom Gewerblichen her Monatliche Freibeträge gibt. Wie hoch die sind, weiss ich nicht.
Aber wenn Du jeden Monat regelmäßig 100 oder 200 Euro einnimmst, denke ich mal dass Du das anmelden musst.
Wobei ich glaube, dass die wenigsten Diskuszüchter das machen. Weil es vielleicht zu unregelmäßig ist.

Gruß Alex
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Re: Diskuszucht Erlaubnisplichtig???

Beitragvon jgottwald » 13. Jul 2010 09:49

Hallo Jörg,
also wenn du regelmässig Diskusfische ziehst und diese auch mit Gewinn verkaufst, dann musst du eigentlich den §11 haben. Dies wird aber von Bundesland zu Bundesland etwas anders gehandhabt, in manchen Ländern geht man recht radikal vor und manchen sieht man darüber weg. Was du gewinntechnisch machst das ist eine Sache des Finanzamtes. Du hast grob gesagt einen Freibetrag und selbst wenn du darüber liegst kann es passieren das Gewerbe nach eingehender Prüfung als Hobby eingestuft wird.
Ein Gewerbe solltest du aber auf jeden Fall haben und dich mit den elementaren Grundbegriffen einer Buchführung vertraut machen.
mfg
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Re: Diskuszucht Erlaubnisplichtig???

Beitragvon Onkel Tom » 13. Jul 2010 11:42

Hallo Jörg,

Ich habe die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Bei der Antragstellung habe ich von der zuständigen Behörde die untenstehende Auskuft erhalten.
Zitat Beginn- Eine Aquarienfischzucht ist erst ab einer gewissen Größe erlaubnispflichtig nach dem Tierschutzgesetz, nämlich erst dann, wenn der Verkaufserlös der Nachzucht einen Betrag von 2000,- € pro Jahr übersteigt. - Zitat Ende -
Wegeneiner eventuellen Gewerbeanmeldung und der Meldung an das Finanzamt ist einiges zu beachten. Marion ist in dem Bereich tätig. Die Vorschriften sind aber zu umfangreich. Daher möchte ich hier nichts dazu schreiben. Ein Steuerberater kann Dir alles erklären.
Liebe Grüße von der Nordsee

Tom und Marion
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Re: Diskuszucht Erlaubnisplichtig???

Beitragvon jgottwald » 13. Jul 2010 11:46

Hallo Tom,
ich brauche keinen Steuerberater und wie schon geschrieben das wird von Bundesland zu Bundesland etwas anders behandelt. Uns hat man erzählt das es z.b. in Bayern Pflicht ist , hier aber nicht .
mfg
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Re: Diskuszucht Erlaubnisplichtig???

Beitragvon lod » 13. Jul 2010 12:39

Hallo Jörg,

bei uns in Bayern ist es wie bei Tom und Marion. Ab einem Jahresumsatz von mehr als 2000,-€ ist ein Gewerbeschein und damit verbunden der Sachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetz notwendig.

Schne Grüße

Ingo
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Re: Diskuszucht Erlaubnisplichtig???

Beitragvon Onkel Tom » 13. Jul 2010 14:09

Hallo Jörg und Jörg,

jgottwald hat geschrieben:ich brauche keinen Steuerberater und wie schon geschrieben das wird von Bundesland zu Bundesland etwas anders behandelt. Uns hat man erzählt das es z.b. in Bayern Pflicht ist , hier aber nicht .


@ Jgottwald. Es tut mir, dass Du dieses falsch interpretiert hast. Dieser Hinweis war für Jörg-Schauenburg gedacht.

Wir wohnen in Niedersachsen. Soweit mir bekannt ist, sind die Vorgaben sogar in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich.
Liebe Grüße von der Nordsee

Tom und Marion
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Re: Diskuszucht Erlaubnisplichtig???

Beitragvon -gerald- » 13. Jul 2010 16:28

Hallo,

ich habe das Tierschutzgesetz mal gelesen und da sind ja auch einige Ungereimtheiten.
Z.B. meine ich mich zu erinnern, dass man ohne §11 ein Tier eigentlich gar nicht euthanasieren darf.
Nur unter bestimmten Notumständen darf eigentlich der normale Tierhalter ein Tier bzw. Fisch in unserem Fall töten.
Wie dem auch sei, es schadet vermutlich auch nicht den Sachkundenachweis zu machen.

Gruß,

Gerald
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Re: Diskuszucht Erlaubnisplichtig???

Beitragvon Jörg-Schauenburg » 13. Jul 2010 20:20

Also einen Gewerbeschein habe ich, da ich mehrere Unternehmen betreibe. Daher bin ich auch mit den Gewerberechtlichen Vorschriften vertraut.

Mir geht es lediglich darum, da ich ja wie Ihr sicher mitbekommen habt eine kleine Hobbyzucht aufbauen will, ob ich einen Sachkundenachweis nach §11 benötige? Und wenn ja wo ich denn machen kann und was ich alles dafür wissen muss?

Lebe in Rheinland Pfalz...

Liebe Grüße
Jörg-Schauenburg
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